Wussten Sie, dass… ?   

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Wussten Sie, dass… ?

Hier finden Sie einen detaillierten Überblick der Österreichischen Apothekerkammer über den Arzneimittelmarkt und die Apotheken in Österreich:

Apotheke in Zahlen 2017

 

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Bereitschaftsdienst

Um auch in der Nacht und am Wochenende die Arzneimittelversorgung sicherzustellen, gibt es die Bereitschaftsdienste. Diese werden von Amts wegen festgelegt (Magistrat, Gesundheitsbehörde). Der Dienstturnus beträgt zwischen 10 (alle 10 Tage) in größeren Städten und 1 (täglich) in kleineren Orten, wo ein Turnus mit Nachbarapotheken aufgrund der Entfernung ausscheidet. Die finanzielle Belastung durch die Bereitschaftsdienste betragen dabei pro Apotheke ca. € 27.000,-* pro Jahr, die direkt vom Betrieb zu finanzieren sind, dafür gibt es keine Kostenübernahme von außen oder Subvention.
(*Stand 2010)

Betriebspflicht

Die Apotheken haben eine Betriebspflicht; das heißt es gibt keine Urlaubssperre oder vorübergehende Schließung wegen Umbau. Die Öffnungszeiten sind gesetzlich geregelt, die einzelnen Betriebe können sich nicht einfach die Öffnungszeiten einteilen, wie es ihnen beliebt. Hier bestimmt die Behörde (von Ort zu Ort oft unterschiedlich) wann geöffnet sein muß.

Arzneimittelpreise

Sind die Medikamente in Österreich zu teuer?

Natürlich, wird man geneigt sein zu antworten, vor allem, wenn man die Diskussionen um die Kostensteigerungen bei denn Krankenkassen im Gedächtnis hat. Jedoch ergeben Vergleiche, daß die Preise für Medikamente in Österreich im letzten Drittel des EU Durchschnittes liegen, geringer Arzneimittelpreise haben nur Spanien, Griechenland und Frankreich. Italien, welches oft als Niedrigpreisland in Vergleich zu Österreich angesehen wurde, liegt mittlerweile deutlich vor uns. Das gilt nicht nur für die Preise, sondern auch für die Spannen bei Apotheken und Großhandel. Die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel beträgt 10%. Der Anteil der Arzneimittelkosten bei den Ausgaben der Krankenkassen beträgt etwa 10%, etwa ein Drittel davon entfallen auf die Apotheken. Die Rezeptgebühr ist Bestandteil des Arzneimittelpreises, ein Selbstbehalt, der für jede auf Krankenkasse bezogene Packung zu zahlen ist. Die Apotheke hebt diesen Betrag ein und führt ihn in voller Höhe an die Krankenkasse ab.

Etwa 1 € betragen die gesamten Arzneimittelkosten pro Österreicher und Tag. Was den Anteil der vergeudeten Altmedikamente betrifft, so gibt es auch hier genaue Zahlen: Von den verschriebenen oder privat gekauften Arzneimittel werden etwa 98% korrekt angewendet, etwa 2% werden entsorgt oder weggeworfen. Wenn man bedenkt, daß manche Arzneimittel für den Patienten eben doch nicht verträglich sind, die Therapie geändert werden muß oder auch, daß ein nichteingenommenes Arzneimittel, welches nur zur Reserve zuhause zur Verfügung steht und doch nicht zum Einsatz kommt (wie eine Versicherung) auch seinen Zweck erfüllt, eine nicht zu hohe Ausfallsquote.

Generika

Die Feststellung, daß „Generika" also billigere Nachbaupräparate helfen würden, die Ausgaben der Krankenkassen zu senken, stimmt auch nur zum Teil. Der Markt für Generika ist in Österreich sicher weniger stark als in anderen europäischen Ländern. Das liegt aber zum Großteil daran, daß das Arzneimittelpreisniveau bei uns niedriger ist als anderswo. Dadurch bleibt für den Hersteller des nachgemachten Präparats wenige Spielraum in seiner Kostenkalkulation und bringt dadurch in Österreich sein Präparat nicht auf dem Markt oder mit einer geringen Differenz zum Originalpräparat. Es gab Einzelfälle, wo das Originalpräparat billiger war als das Generikum. Andererseits hat der Druck der Nachbaupräparathersteller auch zu der Absenkung der Preise seitens der Originalhersteller geführt und damit zu einer generellen Kostensenkung.

Gebietschutz

Sehr oft hört man im Zusammenhang mit Apotheken das Wort Gebietschutz. Korrekt heißt es eigentlich Konzessionssystem und bedeutet, daß die Eröffnung einer neuen Apotheke nicht nur an persönliche Voraussetzungen (abgeschlossenes Studium, Berufserfahrung, Fachprüfung) gebunden ist, sondern es regelt auch die Frage des Standortes der öffentlichen Apotheken. Es ist festgelegt, daß neue Apotheken nicht unter 500m an bestehende Apotheken heranrücken dürfen sowie bestehende Apotheken nicht in ihrer Existenz gefährden dürfen. Das hat dazu geführt, daß man meint, für die bestehende Apotheke gelte ein geschützter Bereich. Sinn dieser Regelung ist es jedoch zu verhindern, daß es in Ballungsgebieten zu Häufungen von Apotheken kommt, hingegen in weniger attraktiven Gebieten ein Mangel an Apotheken eintreten könnte, wie das Beispiel in Deutschland zeigt, wo es eine solche Regelung nicht gibt. Auch das Ende des Nahversorgersystems wie das Beispiel im Lebensmittelhandel zeigt, wäre die mögliche Konsequenz. Außerdem läßt sich ein System, welches für Apotheken zwar Pflichten (Betriebspflicht, Bereitschaftsdienste, Rezeptpflicht) vorsieht, aber keine Rechte einräumt, nicht auf die Dauer halten. Hier wären Einschränkungen der Leistungen oder Steigerungen der Medikamentenkosten zu erwarten.

Mo-Fr 8:00-18:00

Samstag 8:00 - 12:00

Mo-Fr 8:00-18:00

Samstag 8:00 - 12:00

Tel. 01 / 982 24 21

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Gablenzgasse 31

1150 Wien | >> Lageplan

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